Ortsgerichte
Leistungsbeschreibung
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
An wen muss ich mich wenden?
Ortsgericht Flörsheim am Main I - Stadtmitte
Benno G. Hofmann
Ortsgerichtsvorsteher
Erzbergerstraße 14
65439 Flörsheim am Main
0171 3668788
Ortsgericht Flörsheim am Main II - Weilbach
Harald Schmengler
Ortsgerichtsvorsteher
Bachstraße 2A (Büro)
Weilbach
65439 Flörsheim am Main
06145 30333 (ab 18 Uhr)
Ortsgericht Flörsheim am Main III - Wicker
Heinz-Gerhard Adam
Ortsgerichtsvorsteher
Flörsheimer Straße 26
Wicker
65439 Flörsheim am Main
06145 4623
Welche Gebühren fallen an?
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Bemerkungen
siehe auch:
- Broschüre Das Ortsgericht (Aufgaben der Ortsgerichte)
(Hessisches Ministerium der Justiz)