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Wasseranschluss

Der Wasseranschluss verbindet das private Grundstück mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und stellt so die Versorgung des Grundstücks mit einwandfreiem Trinkwasser sicher.

Wenn Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anschließen wollen, sollten Sie möglichst frühzeitig den Anschluss beantragen. Nur wenn der Wasserhausanschluss frühzeitig beantragt und an der vorgesehenen Stelle verlegt wird, verfügen Sie unproblematisch über das für den Bau notwendige Wasser. Das entsprechende Antragsformular sowie den TRWI-Bogen zur Ermittlung des Spitzendurchflusses finden Sie unter unten stehenden Links zum Download. Dem Antrag können Sie alle Nachweise entnehmen, die bei der Beantragung vorzulegen sind. Ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung sowie dessen Veränderungen erfolgen ausschließlich durch die Stadtwerke Flörsheim am Main bzw. deren Auftragnehmer.

Im Rahmen der Prüfung des Anschlussantrags wird festgestellt, ob der Anschluss an der gewünschten Position des Grundstücks bzw. Gebäudes möglich ist. Weiterhin werden technische Grundlagen geprüft, darunter die vorgesehene Dimension des Wasserhausanschlusses, die Tiefe der nächstgelegenen Versorgungsleitung usw.

In Abhängigkeit u.a. von der Länge der Anschlussleitung im privaten Grundstück kann der Einbau eines Zählerschachts festgelegt werden.

Im Geltungsbereich der Wasserversorgungssatzung der Stadt Flörsheim am Main ist der Grundstückseigentümer für alle Arbeiten kostenerstattungspflichtig, die hinter der Grundstücksgrenze stattfinden. Die Ausführung der Arbeiten an der Anschlussleitung bis einschließlich des Absperrventils in Fließrichtung hinter dem Zähler erfolgt ausschließlich durch die Stadtwerke Flörsheim am Main bzw. deren Auftragnehmer.

Die Leitung zwischen der Trinkwasserleitung in der Straße und der Grundstücksgrenze ist in hiesiger Satzung als öffentliche Leitung definiert.