Klärgruben
Klärgruben bzw. Sammelgruben dienen in Ausnahmefällen zur Aufnahme der anfallenden Abwässer. Solche Ausnahmen liegen regelmäßig nur dann vor, wenn ein Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann. Sobald die Möglichkeit für enen Anschluss an die Kanalisation besteht sind solche Sammelgruben stillzulegen.
Wichtige Regelungen sind in den §§ 6, 23, 28, 30 und 38 der Entwässerungssatzung der Stadt Flörsheim am Main enthalten.