Verkauf/Versteigerung landeseigener Grundstücke, Immobilien und Gegenstände
Nr. 99050089238000Volltext
Das Land verkauft an Private Immobilien, die nicht mehr zur Erfüllung von Landeszwecken benötigt werden und deshalb für das Land entbehrlich sind.
Immobilien, die dem Land aus Erbschaften zufallen, weil keine anderen Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, werden ebenfalls verkauft.
Andere Gegenstände, die aus Erbschaften dem Land zufallen, wie Geschirr, Schmuck oder auch Kfz werden durch die Hessischen Finanzämter versteigert; außerdem versteigern die Finanzämter auch im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände.