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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Kraftfahrzeug-Hilfe (Kfz-Hilfe)

Nr. 99015012000000

Volltext

Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes erhalten.

Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren

  • für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
  • für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
  • zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).

Vorrang der Rehabilitationsträger : Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte , für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Kraftfahrzeughilfe gewähren.

Bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung haben, ist regelmäßig die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger. Bei über 15 Jahren ist regelmäßig der Träger der Rentenversicherung für die KFZ-Hilfe zuständig.

Daneben können in besonderen Härtefällen, z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis

Kosten

Frist

Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim Integrationsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Höhe des Zuschusses für die Anschaffung eines Kfz ist abhängig von den Einkommens- und Familienverhältnissen.

Die Leistung für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung ist unabhängig vom Einkommen.

Für die Höhe des Zuschusses zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist das anrechenbare Einkommen maßgebend.

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes.