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Gewässeraufsicht

Nr. 99129026028000

Volltext

Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:

  • Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen für Gewässerbenutzungen, z. B.
    • Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
    • Abwassereinleitungen in Gewässer
    • Aufstauen von oberirdischen Gewässern
    • Erdwärmesonden
  • Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
    • Abwasserbehandlungsanlagen
    • Abwassereinleitungen in Abwasseranlagen
    • bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
  • Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
    • geringfügige Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
    • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
  • Planfeststellung oder Plangenehmigung bei Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer)
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht
     

Kosten

Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)