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Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
[Nr.99050027008001 ]
Zuständige Behörde:
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
65439 Flörsheim am Main
Ansprechpartner
Telefon: 06145 955-120
Fax: 06145 955-4120
Email: simon.rahner@floersheim-main.de
Kontaktformular
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Fax: 06145 955-4120
Email: simon.rahner@floersheim-main.de
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Leistungsbeschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.