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Einbürgerung

Nr. 99099002000000

Text in Leichter Sprache

Einbürgerung

Manche Ausländer können einen Antrag machen.
Dann können sie die deutsche Staats-Angehörigkeit bekommen.
Dafür müssen sie bestimmte Sachen machen.
Die Sachen sind:

  • Sie müssen einen Antrag machen.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • lebt seit 5 Jahren in Deutschland
  • hat ein Aufenthalts-Recht für immer
  • oder hat eine Aufenthalts-Erlaubnis nach dem Aufenthalts-Gesetz

Die Aufenthalts-Erlaubnis ist nicht nur für kurze Zeit.

  • kann für sich und seine Familie sorgen
  • hat keine Vorstrafen
  • kann gut Deutsch sprechen
  • weiß genug über Deutschland
  • hält sich an die Gesetze in Deutschland
  • hat eine geklärte Identität und Staats-Angehörigkeit
  • weiß, dass Deutschland früher schlimme Sachen gemacht hat.

Zum Beispiel:
Deutschland hat früher viele Juden getötet.
Das war falsch.
Deutschland muss jetzt aufpassen:
So etwas darf nie wieder passieren.
Alle Menschen sollen friedlich zusammenleben können.

Für manche Menschen gibt es besondere Regeln.
Zum Beispiel:

  • für Familien-Angehörige
  • für Menschen mit besonderen Integrations-Leistungen.

Sie wollen mehr Infos?
Dann können Sie bei der Staats-Angehörigkeits-Behörde fragen.
Die Staats-Angehörigkeits-Behörde ist in den Städten und Gemeinden.
In kleinen Gemeinden ist die Staats-Angehörigkeits-Behörde beim Kreis-Ausschuss vom Landkreis.
Sie wollen einen Antrag machen?
Dann lassen Sie sich vorher beraten.

Kosten

Sie wollen einen deutschen Pass?
Dann müssen Sie 255,00 Euro bezahlen.
Sie haben Kinder unter 18 Jahren?
Und die Kinder sollen auch einen deutschen Pass bekommen?
Dann müssen Sie für jedes Kind 51,00 Euro bezahlen.

Rechts-Grundlage (n)

Paragraphen 8, ff Staats-Angehörigkeits-Gesetz (StAG)

Hinweise

Sie wollen mehr Infos über die Einbürgerung?
Dann können Sie auf die Internet-Seite vom Hessischen Ministerium des Innern gehen.
Das Ministerium ist eine Behörde.
Die Behörde kümmert sich um:

  • Sicherheit
  • Heimat-Schutz.

Auf der Internet-Seite finden Sie Infos zu:

  • den Voraussetzungen für die Einbürgerung
  • den Gesetzen
  • dem Verfahren
  • den Formularen.

Einbürgerung

_____________________ENDE TEXT LEICHTE SPRACHE_______________________

Volltext

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
  • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
  • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

Kosten

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
 

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.