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Verkehrsüberwachung
[Nr.99108030000000 ]
Zuständige Behörde:
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
65439 Flörsheim am Main
Telefon: 06145 955-120
Email: ordnungsamt@floersheim-main.de
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Ansprechpartner
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
65439 Flörsheim am Main
Telefon: 06145 955-240
Email: lars.schoenhals@floersheim-main.de
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Email: lars.schoenhals@floersheim-main.de
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Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
65439 Flörsheim am Main
Telefon: 06145 955-130
Fax: 06145 955-4130
Email: annett.stibane@floersheim-main.de
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Fax: 06145 955-4130
Email: annett.stibane@floersheim-main.de
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Leistungsbeschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- StVO-Novelle
(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)