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Vergaberichtlinien Ferienspiele
Die Vergabe der freien Ferienspielplätze erfolgt nach der nachfolgend beschriebenen Vergaberichtlinie:
- Zur Teilnahme an der Vergabe ist die Anmeldung online über das Anmeldeportal auf der Homepage der Stadt Flörsheim am Main notwendig.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Ausschließlich die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder anmelden.
- Die Anmeldung gilt jeweils für ein Kind und für Geschwisterkinder
- Teilnahmeberechtigt sind Kinder,
5.1 die in Flörsheim am Main oder deren Stadtteilen wohnen oder in Flörsheim am Main die Schule besuchen.
5.2 die zum Veranstaltungsjahr (Stichtag 1. Juli) das 7. Lebensjahr vollendet haben.
5.3 die das 11. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen können berücksichtigt werden.
- Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den Vergaberichtlinien einverstanden (siehe 7.)
- Der Vergabeprozess gestaltet sich wie folgt:
8.1 Fristgerechte Anmeldungen gelangen auf die Vormerkliste.
8.2 Die Vergabe der vorhandenen Plätze erfolgt nach Anmeldedatum. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen, die Zahl der Plätze, dann werden die Kinder, die nicht berücksichtigt werden, auf einen Wartelistenplatz gesetzt.
8.3 Falls Ferienspielplätze durch Absagen oder andere Gründe frei werden, rücken die Kinder entsprechend der Warteliste nach. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten von der Stadt informiert.
8.4 Die Bestätigung und alle weiteren Informationen über einen Ferienspielplatz erfolgen schriftlich über das Anmeldeportal. Mit dem Eingang der Teilnahmegebühr wird auch ein Schreiben der Zusage versandt. - Anmeldungen für die Vormerkliste müssen bis zum 31. März 2025 erfolgen.
- Eine Anmeldung ist nach Ablauf der Anmeldefrist nicht möglich. Das Kind kommt dann automatisch auf die Warteliste. Die Platzvergabe erfolgt dann anhand der Vergaberichtlinien (7.3 f.).
- Benötigt ein Kind, z.B. aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, eine zusätzliche Betreuungskraft, so ist dies im Einzelfall mit der Stadtverwaltung zu besprechen. Eine Teilnahme an den Ferienspielen kann nur nach Klärung der Betreuung und gegebenenfalls der Kostenübernahme erfolgen.
- Es ist nicht möglich, sich die Ferienspiele mit einer anderen Familie zu teilen und die Teilnahmegebühr nur anteilig zu bezahlen.
- Die Ferienspiele sind für zwei zusammenhängende Wochen konzipiert. Eine Anmeldung ist ausschließlich für beide Wochen möglich.
- Die beaufsichtigten Betreuungszeiten sind im jeweiligen Zeitraum montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr. Am Eröffnungstag beginnt die Betreuung um 9.30 Uhr mit der Begrüßung aller Gäste. Am letzten Tag der Ferienspiele (Freitag) findet nach der Betreuungszeit ein Abschiedsfest mit den Familien statt. Samstags und sonntags findet keine Betreuung statt. Der Veranstaltungsort befindet sich auf dem Abenteuerspielgelände im Stadtteil Keramag / Falkenberg.
- Die Ferienspiele sind eine Open-Air-Veranstaltung und finden bei jedem Wetter statt. Auf wettergerechte Kleidung und festes Schuhwerk ist zu achten. Das Barfußlaufen ist auf Grund der Verletzungsgefahr nicht gestattet. Sollten durch den deutschen Wetterdienst Unterwetterwarnungen vorliegen, können die Ferienspiele oder Angebote an einzelnen Tagen abgesagt werden.
- Für den Betrieb gelten die jeweilig gültigen Ordnungsregeln, welche Grundlage der Anmeldung sind. Die Erziehungsberechtigen sind angehalten, diese mit ihren Kindern zuvor zu besprechen. Diese erhalten Sie mit den Unterlagen bei einer Zusage.
- Erkrankte Kinder dürfen an nicht an den Ferienspielen teilnehmen. Weiterhin gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetztes (IfSG). Sollten Kinder während der Betreuungszeit erkranken, sind diese von den Erziehungsberechtigen abzuholen.
- Die Betreuer der Flörsheimer Ferienspiele werden die Erstversorgung von kleinen Verletzungen übernehmen. Mit der Anmeldung zu den Ferienspielen, erklären sich die Erziehungsberechtigen im Bedarfsfall mit der Erstversorgung des Kindes einverstanden. Bei schwerwiegenderen Verletzungen, ist das Kind von den Erziehungsberechtigen abzuholen. Im Notfall kontaktieren die Betreuer zudem den Rettungsdienst.
- Die Kosten der Ferienspiele betragen 185 Euro pro Kind. Die ermäßigte Gebühr für Geschwisterkinder beträgt 135 Euro. Durch die Vorlage des Flörsheimer Sozialpasses wird eine weitere Ermäßigung von 50% gewährt.
- Kinder sollen keine Wertgegenstände (z.B. Smartphones und Spielkonsolen) zu den Ferienspielen mitnehmen. Für mitgebrachte Gegenstände sowie für beschädigte oder abhanden gekommene Wertgegenstände und persönliche Sachen ist eine Haftung der Stadt Flörsheim am Main ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Smartwatches während der Ferienspiele nicht erlaubt sind.
- Eine Rückzahlung bereits gezahlter Teilnahmegebühren ist nicht möglich.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.