Geburten, Geburtsanmeldung
Nr. 99027006000000Text in Leichter Sprache
Geburten
Geburts-Anmeldung
Sie haben ein Kind bekommen?
Das müssen Sie dem Standes-Amt sagen.
Anzeigepflichtige
Ein Kind wird in einem Krankenhaus geboren?
Oder ein Kind wird in einer anderen Einrichtung für Geburts-Hilfe geboren?
Dann muss der Träger von der Einrichtung die Geburt melden.
Das heißt:
Der Träger muss dem Stan-Des-Amt sagen:
Es ist ein Kind geboren.
Ein Kind wird nicht in einem Krankenhaus geboren?
Und ein Kind wird nicht in einer anderen Einrichtung für Geburts-Hilfe geboren?
Dann müssen andere Menschen die Geburt melden.
Die Menschen sind:
- der Vater von dem Kind
- die Hebamme
- eine andere Person, die bei der Geburt dabei war.
- die Eltern von dem Kind
Die Eltern müssen das Sorge-Recht haben.
Das heißt:
Die Eltern müssen sich um das Kind kümmern dürfen.
- andere Personen, die bei der Geburt dabei waren
- andere Personen, die von der Geburt wissen.
Zum Beispiel:
- Hebammen
- Ärzte.
Diese Unterlagen brauchen Sie.
Sie wollen die Geburt von einem Kind zeigen?
Dafür brauchen Sie diese Unterlagen:
Die Eltern von dem Kind sind verheiratet?
Dann brauchen Sie:
- die Geburts-Urkunden von den Eltern
- die Ehe-Urkunde
Oder Sie brauchen einen Ausdruck aus dem Ehe-Register.
Der Ausdruck muss beglaubigt sein.
Die Eltern von dem Kind sind nicht verheiratet?
Dann brauchen Sie:
- die Geburts-Urkunde von der Mutter
- die Geburts-Urkunde vom Vater.
Vielleicht hat der Vater schon gesagt:
Ich bin der Vater von dem Kind.
Dann brauchen Sie auch dafür eine Erklärung.
Vielleicht haben die Eltern auch schon gesagt:
Wir kümmern uns zusammen um das Kind.
Dann brauchen Sie auch dafür eine Erklärung.
Sie brauchen auch den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass von den Eltern.
Frist
Sie müssen die Geburt in einer Woche melden.
Rechts-Grundlage (n)
Hinweise
Sie wollen mehr Infos?
Dann können Sie im Hessen-Finder nach dem Wort ‚Geburts-Urkunde‘ suchen.
Sie bekommen ein Kind?
Dann ist das wichtig für die Lohn-Steuer.
Bitte lesen Sie das Info-Blatt.
Das Info-Blatt ist unten verlinkt.
__________________________ENDE TEXT LEICHTE SPRACHE__________________
Volltext
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Frist
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte
Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.