Ausländerbeiräte
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Ausländerbeiräte
In Hessen gibt es Ausländer-Beiräte.
Die Ausländer-Beiräte sind in Gesetzen geregelt.
Die Gesetze heißen:
- Hessische Gemeinde-Ordnung
Die kurze Form ist: HGO.
In der HGO stehen die Regeln in den Paragraphen 84-88.
- Hessische Land-Kreis-Ordnung
Die kurze Form ist: HKO.
In der HKO stehen die Regeln in den Paragraphen 4b.
Der Ausländer-Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen in der Gruppe beraten die Gemeinde.
Die Menschen in der Gruppe beraten die Gemeinde zu bestimmten Themen.
Zum Beispiel:
- Was ist gut für die ausländischen Menschen in der Gemeinde?
- Was ist schlecht für die ausländischen Menschen in der Gemeinde?
Die Menschen in der Gruppe müssen dabei an die ausländischen Menschen denken.
Die Menschen in der Gruppe müssen sich fragen:
Was wollen die ausländischen Menschen?
Der Ausländer-Beirat hilft den anderen Gruppen von der Gemeinde.
Die anderen Gruppen von der Gemeinde müssen auch an die ausländischen Menschen denken.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Wahl-Recht und kommunale Selbst-Verwaltung.
Der Ausländer-Beirat darf nur Sachen in der Gemeinde machen.
Der Ausländer-Beirat darf keine Sachen außerhalb von der Gemeinde machen.
In manchen Gemeinden gibt es einen Ausländer-Beirat.
Ein Ausländer-Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen sind Ausländer.
Die Menschen kümmern sich um die Interessen von den Ausländern in der Gemeinde.
In einer Gemeinde gibt es mehr als 1.000 Ausländer?
Dann muss die Gemeinde einen Ausländer-Beirat wählen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 84 HGO.
In einer Gemeinde gibt es weniger als 1.000 Ausländer?
Dann kann die Gemeinde trotzdem einen Ausländer-Beirat wählen.
Das muss dann in der Haupt-Satzung stehen.
Eine Haupt-Satzung ist ein Gesetz von der Gemeinde.
Auch Landkreise können einen Ausländer-Beirat wählen.
Ein Ausländer-Beirat wird für 5 Jahre gewählt.
Es können zwischen 3 und 37 Personen gewählt werden.
Die Wahl ist wie eine Kommunal-Wahl.
Aber es gibt eine Besonderheit:
Nur ausländische Einwohner dürfen wählen.
Das heißt:
- EU-Bürger dürfen wählen
- Deutsch-ausländische Doppelstaater dürfen nicht wählen.
Menschen mit Migrations-Hintergrund können auch gewählt werden.
Dafür müssen sie eingebürgert sein.
Die letzte Wahl für den Ausländer-Beirat war im November 2015.
83 Kommunen und Landkreise haben gewählt.
Die Ausländer-Beiräte in Hessen arbeiten zusammen.
Sie haben eine Arbeits-Gemeinschaft.
Die Arbeits-Gemeinschaft heißt: agah.
Die agah hilft den Ausländer-Beiräten bei ihrer Arbeit.
Mehr Infos:
Home-Page vom Landes-Verband der kommunalen Ausländer-Beiräte in Hessen
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Volltext
Die Ausländerbeiräte in Hessen sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter den §§ 84-88 und als freiwillige Gremien auch in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) unter §§ 4b verankert.
Die zentrale und wertvolle Aufgabe des Ausländerbeirats ist, die kommunalen Organe in jenen Fragestellungen zu beraten, die in besonderer Weise die ausländische Bevölkerung der Gemeinde betreffen. Bei der Beratung hat er sich von den Interessen dieser Bevölkerungs-gruppe leiten zu lassen. Somit ist der Ausländerbeirat ein Berater der kommunalen Gremien. Diese Unterstützung ist geboten, da die Gemeindevertreter im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnis unter den Maßgaben des Wahlrechts und der kommunalen Selbstverwaltung auch die Interessen der örtlichen ausländischen Bevölkerung vertreten. Der Ausländerbeirat ist in seiner Tätigkeit auf die innere Sphäre der Gemeinde beschränkt. So wie Ausschüsse und Kommissionen ist der Ausländerbeirat nach außen nicht rechtsfähig.
Ausländerbeiräte werden in Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind (§ 84 HGO). Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirats in der Hauptsatzung regeln; freigestellt ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene. Die Wahlperiode eines Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen 3 und 37. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch EU-Bürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater wahlberechtigt sind. Das passive Wahlrecht haben auch eingebürgerte Menschen mit Migrationshintergrund. Bei den letzten Ausländerbeiratswahlen im November 2015 wurden in 83 Kommunen und Landkreisen gewählt.
Auf Landesebene schließen sich die Ausländerbeiräte in der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) zusammen. Die agah ist auch Dienstleistungserbringer für die Ausländerbeiräte. Sie soll die kommunalen Ausländerbeiräte bei ihrer Arbeit beraten und unterstützen.
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