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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Nr. 99014002035000, 99014007035000


Text in Leichter Sprache

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Eine Beglaubigung ist ein Stempel.
Der Stempel zeigt:
Das Dokument ist echt.
Das Dokument ist eine Kopie von einem anderen Dokument.
Das andere Dokument ist das Original.

Sie müssen ein Dokument bei einer Behörde zeigen?
Oder Sie müssen das Dokument bei einer anderen Stelle zeigen?
Das steht im Gesetz.
Dann kann die Behörde Ihre Unter-Schrift auf dem Dokument beglaubigen.

Sie wollen ein Dokument im Ausland benutzen?
Dann brauchen Sie eine Beglaubigung.
Eine einfache Beglaubigung reicht nicht aus.
Sie brauchen eine Legalisation oder eine Apostille.

Legalisation und Apostille

Diese Unterlagen brauchen Sie.

Sie wollen ein Dokument beglaubigen lassen?
Dann müssen Sie das Dokument und das Original mitbringen.
Sie wollen eine Unter-Schrift oder ein Hand-Zeichen beglaubigen lassen?
Dann müssen Sie einen Ausweis mitbringen.
Zum Beispiel:

  • einen Personal-Ausweis
  • oder einen Reise-Pass.

Und Sie müssen das Dokument mitbringen.
Auf dem Dokument ist die Unter-Schrift oder das Hand-Zeichen.

Kosten

Beglaubigungen kosten Geld.
Wie viel Geld kostet eine Beglaubigung?
Das kann Ihnen die Behörde sagen.

Rechts-Grundlage (n)

  • Paragraph 33 Hessisches Verwaltungs-Verfahrens-Gesetz - Beglaubigung von Dokumenten
  • Paragraph 34 Hessisches Verwaltungs-Verfahrens-Gesetz - Beglaubigung von Unter-Schriften und Hand-Zeichen

Hessische Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden

Hinweise

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus.

  • Vielleicht braucht man eine öffentliche Beurkundung.
    Oder man braucht eine öffentliche Beglaubigung.
    Das heißt:
    Ein Notar oder ein Gericht muss etwas bestätigen.
    Oder eine Behörde muss etwas bestätigen.
    Zum Beispiel: Dann ist das auch wichtig.
  • Vielleicht ist nur eine Behörde für ein bestimmtes Thema zuständig.
    Zum Beispiel: Dann müssen Sie zum Standes-Amt gehen. Dann müssen Sie zu den Kataster- und Vermessungs-Behörden gehen.
    • Sie brauchen eine Personenstands-Urkunde?
    • Sie brauchen einen Auszug aus dem Liegenschafts-Kataster
_____________________ENDE TEXT LEICHTER SPRACHE_____________________

Volltext

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

Erforderliche Unterlagen

Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

Kosten

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
  • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

Hinweise (Besonderheiten)

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).