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Wechsel des Bauherrn anzeigen

Volltext

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

Voraussetzungen

Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Teaser

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?