Wechsel des Bauherrn anzeigen
Volltext
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Urheber
Zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Teaser
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?