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Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden

Volltext

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Für die außerhalb eines Ortes liegenden Landesstraßen (in Bayern und Sachsen: Staatsstraßen) und ihre begleitenden Wege ist das Bundesland und verantwortlich. Bei Kreisstraßen außerorts liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

Ansprechpunkt

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Teaser

Wenn Sie Schäden auf außerorts liegenden Staatsstraßen, Landesstraßen oder Kreisstraßen und deren Gehwegen und Radwegen entdecken, können Sie diese melden.

Rechtsbehelf

Widerspruch