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Abfallgebühren

Text in Leichter Sprache

Text in Leichter Sprache

Sie wollen den Müll wegbringen?
Dafür können Sie die öffentlichen Einrichtungen benutzen.
Die öffentlichen Einrichtungen sind zum Beispiel:

  • die Gemeinden
  • die Städte
  • die Landkreise.

Die öffentlichen Einrichtungen müssen sich um den Müll kümmern.
Das kostet Geld.
Deshalb müssen Sie eine Gebühr bezahlen.
Das steht im Gesetz über kommunale Abgaben.

Die Abfall-Gebühr ist Geld.
Mit dem Geld bezahlt man bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

  • Müll aus Haus-Halten einsammeln, transportieren und wegbringen.
  • Müll aus Firmen einsammeln, transportieren und wegbringen.
  • Müll aus anderen wirtschaftlichen Unternehmen einsammeln, transportieren und wegbringen.
  • Müll aus öffentlichen Einrichtungen einsammeln, transportieren und wegbringen.
  • Sachen verkaufen, die man wieder benutzen kann.
  • Beratung zum Thema Müll.
  • Planen von Anlagen für die Wiederverwertung von Müll.
  • Planen von Anlagen für das Wegbringen von Müll.
  • Bauen von Anlagen für die Wiederverwertung von Müll.
  • Bauen von Anlagen für das Wegbringen von Müll.
  • Betreiben von Anlagen für die Wiederverwertung von Müll.
  • Betreiben von Anlagen für das Wegbringen von Müll.
  • Nach-Sorge bei Anlagen für die Wiederverwertung von Müll.

Nach-Sorge heißt hier:
Man kümmert sich um die Anlage nach dem Betrieb.
Zum Beispiel:
Man macht die Anlage sauber.
Oder man macht die Anlage sicher.
Das ist wichtig für Menschen und Tiere.
Und es ist wichtig für die Natur.
Das Fach-Wort dafür ist: Renaturierung.
Das heißt: Die Natur soll wieder so werden wie vorher.
Dafür muss man Geld sparen.

Die Menschen sollen weniger Müll machen.
Und die Menschen sollen den Müll wieder benutzen.
Dafür gibt es den Gebühren-Maß-Stab.

Abfall-Entsorgungs-Gebühren

Wie viel Geld müssen die Menschen in Flörsheim am Main für die Müll-Abfuhr bezahlen?
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Abfall-Satzung.

Rechts-Grundlage (n)

Die kurze Form ist: KrWG.

Die kurze Form ist: KAG.

Die kurze Form ist: HAKrWG.

_______________________ENDE TEXT LEICHTE SPRACHE_____________________

Volltext

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Abfallentsorgungsgebühren

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren in Flörsheim am Main regelt die städtische Abfallsatzung.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.