Haushaltssatzung der Stadt Flörsheim am Main für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main am 13. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für dasHaushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
56.577.500 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
59.421.900 € |
mit einem Saldo von |
-2.844.400 € |
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 € |
mit einem Saldo von |
0 € |
mit einem Überschuss von |
-2.844.400 € |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf |
-166.000 € |
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
1.8.67.900 € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
14.385.800 € |
mit einem Saldo von |
-12.517.900 € |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
12.517.900 € |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
1.771.900 € |
mit einem Saldo von |
10.746.000 € |
mit dem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
-1.937.900 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 12.517.900 € festgesetzt. Davon sind 12.517.900 € aus Kreditmarktmitteln.
Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen entscheidet der Kämmerer gemäß § 50 (1) Satz 2 HGO
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 1.900.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 € festgesetzt. Über die Aufnahme und Kreditbedingungen entscheidet der Kämmerer gemäß § 105 (3) Satz 1 HGO.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt und mit gesonderter Hebesatzsatzung beschlossen:
1. Grundsteuer | a) |
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
|
(Grundsteuer A) auf | 550 v.H. |
||
b) | für die Grundstücke | ||
(Grundsteuer B) auf | 550 v.H. |
||
2. Gewerbesteuer | auf | 395 v.H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Flörsheim am Main, den 13. Dezember 2022
Der Magistrat der Stadt Flörsheim am Main
gez.
Dr. Bernd Blisch
Bürgermeister
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Stadtwerke Flörsheim am Main
Aufgrund der §§ 127 und 127a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) in der zurzeit gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 13.12.2022 folgendes festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Flörsheim am Main – bestehend aus den Betriebszweigen Wasserversorgung, Hafen, Nahverkehr, Abfallentsorgung und Stadtentwässerung – wird in Form
- des Gesamtergebnis- und des Gesamtfinanzhaushaltes für den Eigenbetrieb Stadtwerke;
- der Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte für die Produkte des Eigenbetriebes Stadtwerke;
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2026 für die Produkte des Eigenbetriebes Stadtwerke;
- des Stellenplanes für die Teilhaushalte (Budgets) des Eigenbetriebes Stadtwerke beschlossen
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für den Betriebszweig Wasserversorgung auf 962.500 € und für den Betriebszweig Stadtentwässerung auf 897.500 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für den Betriebszweig Stadtentwässerung auf 40.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
Flörsheim am Main, den 13. Dezember 2022
Der Magistrat der Stadt Flörsheim am Main
-Eigenbetrieb Stadtwerke Flörsheim am Main-
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Stadthallen Flörsheim am Main
Aufgrund der §§ 127 und 127a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) in der zurzeit gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 13.12.2022 folgendes festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan der Stadthallen Flörsheim am Main wird in Form
- des Gesamtergebnis- und des Gesamtfinanzhaushaltes;
- der Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte für die Produkte des Eigenbetriebes Stadthallen;
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2026 für die Produkte des Eigenbetriebes Stadthallen;
- des Stellenplanes für den Eigenbetrieb Stadthallen
beschlossen.
§ 2
Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden keine Kredite benötigt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 105.000 € für die MN 5 Stadthalle veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigung teilt sich zu je 35.000 € auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
Flörsheim am Main, den 13. Dezember 2022
Der Magistrat der Stadt Flörsheim am Main
-Eigenbetrieb Stadthallen Flörsheim am Main-
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- die Abweichungen von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Stadt Flörsheim am Main
- in Verbindung mit 103 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Flörsheim am Main für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von EUR 12.517.900,-- (i.W.: Zwölfmillionenfünfhundertsiebzehntausendundneunhundert- Euro)
- in Verbindung mit 102 Abs. 4 HGO den Gesamtbetrag der in § 3 der og. Haushalts satzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 1.900.000,-- (i.W.: Einemillionneunhunderttausend- Euro)
- in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der og. Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von EUR 7.000.000,-- (i.W.: Siebenmillionen-Euro)
- in Verbindung mit §§ 115 Abs. 3, 103 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsplan für 2023 der "Stadtwerke Flörsheim am Main" vorgesehenen Kredite
- für den Betriebszweig "Wasserversorgung", in Höhe von EUR 962.500,-- (i.W.: Neunhundertundzweiundsechzigtausendundfünfhundert- Euro)
- für den Betriebszweig "Stadtentwässerung", in Höhe von EUR 897.500,--(i.W.: Achthundertundsiebenundneunzigtausendundfünfhundert- Euro) - in Verbindung mit §§ 115 Abs. 3, 102 Abs. 4 HGO den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsplan für 2023 der "Stadtwerke Flörsheim am Main" (für den Betriebszweig „Stadtentwässerung“ vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 40.000,-- (i.W.: Vierzigtausend- Euro)
- in Verbindung mit §§ 115 Abs. 3, 105 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsplan für 2023 der "Stadtwerke Flörsheim am Main" festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von EUR 2.000.000,-- (i.W.: Zweimillionen-Euro)
- in Verbindung mit §§ 115 Abs. 3, 105 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsplan für 2023 der "Stadthallen Flörsheim am Main" festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von EUR 2.500.000 ,-- (i.W.: Zweimillionenfünfhunderttausend-Euro)
65719 Hofheim am Taunus, 16. Januar 2023
Der Landrat des Main-Taunus-Kreises
Michael Cyriax
Landrat
Veröffentlichung
Der Haushaltsplan liegt nach § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 20. bis 30. Januar 2023 im Verwaltungsgebäude Erzbergerstraße 14, Zimmer 102, erster Stock während der allgemeinen Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 bis 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung für eine etwaige Einsichtnahme unter Telefon 06145 955-417 oder per E-Mail an rathaus@floersheim-main.de wird gebeten.
Flörsheim am Main, 19. Februar 2023
Der Magistrat der Stadt Flörsheim am Main
gez.
Dr. Bernd Blisch
Bürgermeister