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Ausnahmegenehmigung

Durch Ausnahmegenehmigung können Sie von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreit werden. Das ist nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen gerechtfertigt, und auch nur dann, wenn die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Gemeint sind zum Beispiel Handwerker und Personen die im sozialen Dienst tätig sind, oder Menschen die eine Durchfahrtsbeschränkung überfahren müssen. Die vorzulegenden Dokumente werden Ihnen im Rahmen der Beantragung mitgeteilt. Die Kosten hierfür berechnen sich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Flörsheim am Main.