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Ölunfälle

Ölunfälle sind unverzüglich dem zuständigen Ordnungsamt, der Polizei, der Feuerwehr oder der Unteren Wasserbehörde des jeweiligen Kreises zu melden. Meldepflichtig ist sowohl der Schadensverursacher bzw. der Betreiber einer Anlage, als auch derjenige, der Kenntnis von einem entsprechenden Unfall erhält.