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Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.
Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder – gegen Zuschlag/Aufpreis – einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.