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Zuständige Behörde:
Stadtbauamt
Erzbergerstraße 14
65439 Flörsheim am Main
Telefon:
Telefax:
06145 955-4322
E-Mail:


Ansprechpartner:

Nina Hinse
Erzbergerstraße 14
65439 Flörsheim am Main
Telefon:
Telefax:
06145 955-4311
E-Mail:


Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.


Welche Fristen muss ich beachten?

Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.


Rechtsgrundlage
Formulare
  • Bauantrag


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