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Kleine Umgehung Weilbach

Zur Entlastung des Ortskerns Weilbach und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Gemeindegebiet beabsichtigt die Stadt Flörsheim am Main den Bau einer Bundesstraße zwischen der Anschlussstelle der A 66 und der Bundesstraße B 519, welche östlich von Weilbach geführt werden soll. Hessen Mobil hat dieser Vorgehensweise als obere Landesbehörde für die Verwaltung von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zugestimmt. Bauherr ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil.

Historie der verfahrensrechtlichen Schritte in der Bauleitplanung

  • Aufstellungsbeschluss des B-Plans:
    1. Teilabschnitt (zwischen Frankfurter Str. und Raunheimer Str.) vom 13.12.2011
    2. Teilabschnitt (zwischen Raunheimer Str. und Rüsselsheimer Str. sowie Anschluss Hofheimer Str.) vom 12.11.2015
  • Frühzeitige Bürgerbeteiligung Entwurf B-Plan, 1.Teilabschnitt, im August 2015
  • 1. öffentliche Auslegung Entwurf B-Plan, 1.Teilabschnitt, im November/Dezember 2016
  • 2. öffentliche Auslegung Entwurf B-Plan, 1.Teilabschnitt, im März/April 2018
  • Erneute beschränkte Beteiligung im Juli 2018 nach Planänderungen aufgrund von Einwendungen und Stellungnahmen
  • Beschluss B-Plan,1. Teilabschnitt, durch die Stadtverordnetenversammlung im September 2018 - Satzungsbeschluss
  • Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Hessen Mobil zur späteren Umsetzung der teilweise im B-Plan festgesetzten Maßnahmen gemäß Artenschutzgutachten und Umweltbericht Juli 2020
  • Bekanntmachung Satzungsbeschluss B-Plan, 1. Teilabschnitt, im August 2020 – Baurecht für den 1. Teilabschnitt
  • Frühzeitige Bürgerbeteiligung Entwurf B-Plan, 2. Teilabschnitt, im Juni/Juli 2021

Ausblick / nächste Schritte

  • Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung , 2. Teilabschnitt, – Abwägungsentscheidungen abgeschlossen
  • Abstimmungen mit Hessen Mobil als künftigem Bauherrn der Straße
  • 1. öffentliche Auslegung Entwurf B-Plan, 2. Teilabschnitt, – Termin offen
  • Baubeginn erst nach Erhalt des Baurechts für beide Teilabschnitte – Bauherr Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil

Allgemeine Fakten zur Ortsumgehung

  • Gesamtlänge: 3,3 km
  • Breite: 8,00 m
  • Brückenbauwerke: 3
  • Regenrückhaltebecken: 1

Zurzeit in Bearbeitung für den 1. Teilabschnitt

  • Grundstückserwerb - Stadt ist in Verhandlungen mit den Eigentümern, einschließlich GRKW
  • Abstimmungen mit GRKW hinsichtlich Abdichtung der Deponie am Dichterhügel
  • archäologische Untersuchungen / Kampfmittelräumdienst nach Erwerb und Freiräumung der Grundstücke
  • Rodungsantrag in Vorbereitung

Abgeschlossene Planungsschritte 2. Teilabschnitt

  • Aktualisierung der Lärmberechnungen gemäß neuer Verordnung vom März 2021
  • Fortschreibung des Verkehrsgutachtens auf den Prognosehorizont 2035
  • Erstellung eines Bodengutachtens

Nächste Planungsschritte 2. Teilabschnitt

  • Erstellung der Brückenplanung zur Querung des Weilbachs
  • Für die Weilbachverlegung im Bereich des Brückenbauwerkes muss eigenes wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden –     parallel zum B-Planverfahren der Ortsumfahrung.
  • Durchführung einer UVP Vorprüfung mit anschließendem Plangenehmigungsverfahren
  • Prüfung der Hochwassersituation im Bereich Weilbachquerung
  • Hydraulische Berechnung des Hochwasserabflusses des Weilbachs im Rahmen der Brückenplanung
  • Entwässerungsplanung Straße mit Langzeitsimulation für mögliche Versickerung
  • Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans
  • Erstellung eines Bebauungsplanes inkl. Begründung und Umweltbericht