Briefwahl
Nr. 99128001120001Antrag auf Briefwahl
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main, die an einer Wahl per Briefwahl teilnehmen möchten, können ihren Briefwahlantrag auf einem eigens dafür eingerichteten Internetportal online einreichen.
Das Portal ist unter www.wahlschein.de/6436004 zu erreichen, sofern aktuell eine Wahl läuft. Die dort eingegebenen Daten gehen unmittelbar in die Datenbank des Stadtbüros ein, das die Briefwahlanträge bearbeitet und die Wahlunterlagen per Post versendet.
Die Briefwahl kann auch mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte unkompliziert beantragt werden, auf deren Rückseite sich ein entsprechender Vordruck befindet. Die Wahlbenachrichtigungen werden innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist versandt.
Es ist außerdem möglich, die Briefwahl per E-Mail an stadtbuero@floersheim-main.de zu beantragen, dabei muss man seinen Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und die Adresse angeben.
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort beantragen und abholen möchte, kann dies ausschließlich im Stadtbüro, Rathausplatz 3, erledigen. Dort kann auch direkt gewählt werden. Ein Besuchstermin braucht dafür nicht vereinbart werden! Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13.30 Uhr bis 16 Uhr. Bitte klingeln Sie zwecks Einlass am Nachmittag. Beim Ordnungsamt im Verwaltungsgebäude Rathausplatz 2 sowie im Rathaus, Eddersheimer Straße 4, sind keine Briefwahlunterlagen erhältlich.
Leistungsbeschreibung
Sie sind für die Wahl wahlberechtigt und wollen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. In diesem Fall können Sie den notwendigen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Mit dem Abholen der Unterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.