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Briefwahl

Nr. 99128001120001

Antrag auf Briefwahl

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main, die an einer Wahl per Briefwahl teilnehmen möchten, können ihren Briefwahlantrag auf einem eigens dafür eingerichteten Internetportal online einreichen.

Das Portal ist unter www.wahlschein.de/6436004 zu erreichen, sofern aktuell eine Wahl läuft. Die dort eingegebenen Daten gehen unmittelbar in die Datenbank des Stadtbüros ein, das die Briefwahlanträge bearbeitet und die Wahlunterlagen per Post versendet. Für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 besteht die Möglichkeit zur Briefwahl ab dem 29. August.

Die Briefwahl kann auch mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte unkompliziert beantragt werden, auf deren Rückseite sich ein entsprechender Vordruck befindet. Die Wahlbenachrichtigungen werden innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist versandt.

Es ist außerdem möglich, die Briefwahl per E-Mail an stadtbuero@floersheim-main.de zu beantragen, dabei muss der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Adresse angegeben werden.

Wer Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort beantragen und abholen möchte, kann dies ausschließlich im Stadtbüro, Rathausplatz 3, erledigen. Dort kann auch direkt gewählt werden. Ein Besuchstermin muss dafür nicht vereinbart werden! Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr. Bitte klingeln Sie ggf. zwecks Einlass am Nachmittag - Sie benötigen keinen Termin. In den weiteren Verwaltungsgebäuden sind keine Briefwahlunterlagen erhältlich.

Leistungsbeschreibung

Sie sind für die Wahl wahlberechtigt und wollen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. In diesem Fall können Sie den notwendigen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Mit dem Abholen der Unterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.