Sprungziele
Seiteninhalt

Spielplätze Hundeleinenpflicht im Park

In Bearbeitung
Eintrag vom 21.07.2025

In letzter Zeit ist mir im Bereich des Schneckenparks aufgefallen, dass viele Hundehalter die bestehenden Hinweisschilder die man teilweise am Eingang findet (Hunde bitte anleinen) konsequent ignorieren. Besonders besorgniserregend ist das Verhalten in unmittelbarer Nähe des Wasserbereichs wo regelmäßig viele Kinder spielen und der sich nicht an Hunde richtet - Hunde haben ihren Hundestrand wenn sie Wasser benötigen. Das führt nicht nur zu Unsicherheit bei uns Eltern, sondern birgt auch konkrete Risiken, es drohen etwa Stürze, Paniksituationen oder Konflikte mit Hunden. Nach § 12 Abs. 13 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Flörsheim vom 8. April 2022 dürfen Hunde nicht unkontrolliert herumlaufen, Hunde sind in allen öffentlichen Park- und Grünanlagen einschließlich ausgewiesener Spiel- und Liegewiesen anzuleinen, und auf öffentlichen Kinder­spiel-, Sport- und Bolzplätzen ist die Mitnahme von Hunden verboten; dennoch werden die vorhandenen Hinweise vielfach ignoriert, offenbar sind Beschilderung und Kennzeichnung nicht ausreichend deutlich genug, oder zugewachsen, um Hundehalter zuverlässig zu erreichen. Also selbst wenn der Wasserbereich nicht explizit als Spielfläche ausgewiesen ist/werden kann sollte sich die Leinenpflicht aus er Tatsache, dass es ein Park- bzw. Grünanlage ist ergeben, die sogar in Anlage 3 der Verordnung aufgeführt ist. Deshalb bitte ich um die Verbesserung der Hinweisschilder, dass es eine Leinenpflicht gibt und nicht nur als Bitte formulieren, an allen Parkeingängen und direkt an den Wegen die sich in unmittelbarer Nähe zum Wasserbereich befinden.

Kategorie: Spielplätze

Bearbeitung

21.07.2025 08:11
Status: In Bearbeitung
Meldung: Vielen Dank für Ihren HInweis. Das zuständige Fachamt wurde informiert.
Karte wird geladen...