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Versammlungen

Nach dem Versammlungsgesetz sind nur Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, anmeldepflichtig.

Dabei kann auch ein Meeting von drei Personen eine Versammlung sein, wenn es darum geht, dass man zu einer kollektiven Meinungsäußerung zusammengekommen ist. Ebenso wenig spielt für die Anmeldepflicht eine Rolle, ob die Versammlung an einem festen Ort oder als Aufzug stattfindet.
Das Versammlungsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anmeldepflichtig.
Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen. Dabei muss die Anmeldung folgende Punkte beinhalten.
  • Name und Anschrift des Veranstalters (Privatperson oder Organisation)
  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters, dies kann nur EINE zu benennende Person sein.
  • Datum, Uhrzeit, Ort (bei Demo Strecke) der Versammlung
  • Thema bzw. Anlass
  • Geschätzte Teilnehmerzahl
  • Zahl der Ordner

Falls Sie kurzfristig eine Demonstration oder eine Versammlung per E-Mail anmelden, empfehlen wir aus technischen Gründen zur Sicherheit eine ergänzende Übersendung per Telefax oder kurze telefonische Nachfrage.