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Untersuchungsberechtigungsschein

Personen, die unter 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Stadtbüro.