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Kanalanschluss

Der Kanalanschluss verbindet das private Grundstück mit dem öffentlichen Kanal und sorgt damit für die ordnungsgemäße Entwässerung des Grundstücks.

Wenn Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation anschließen wollen, sollten Sie möglichst frühzeitig den Anschluss beantragen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter unten stehendem Link zum Download. Dem Antrag können Sie alle Nachweise entnehmen, die bei der Beantragung vorzulegen sind. Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation ohne entsprechende Genehmigung ist nicht statthaft.

Im Rahmen der Prüfung des Anschlussantrags wird festgestellt, ob der Anschluss an der gewünschten Position des Grundstücks bzw. Gebäudes möglich ist. Weiterhin werden technische Grundlagen geprüft, darunter die vorgesehene Dimension des Kanalhausanschlusses, die Tiefe des öffentlichen Kanals usw.

Im Geltungsbereich der Entwässerungssatzung der Stadt Flörsheim am Main ist der Grundstückseigentümer für alle Arbeiten zuständig, die hinter der Grundstücksgrenze stattfinden. Dies sind üblicherweise der Einbau eines Revisionsschachtes sowie die Leitungsführung bis zum Haus. Die Leitung zwischen der Sammelleitung in der Straße und der Grundstücksgrenze ist in hiesiger Satzung als öffentliche Leitung definiert.