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Hundesteuer - Hund anmelden

Nr. 99102013104000

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise der Stadt Flörsheim am Main zur Hundesteuer finden Sie auf diesem Informationsblatt.

Online-Formulare Hunde-An-/Abmeldung

Online-Formular zur Hundeanmeldung bei der Stadt Flörsheim am Main.

Online-Formular zur Hundeabmeldung bei der Stadt Flörsheim am Main.