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Abwasserkontrollen

Die Entwässerungssatzung der Stadt Flörsheim am Main regelt u.a. die Bedingungen für die Einleitung von Abwässern in die öffentliche Kanalisation. Hier sind viele Stoffe aufgelistet, die keinesfalls in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen, da dies zu Beschädigungen führen oder sich schädlich auf die Abwasserreinigung in der Kläranlage auswirken kann.

Die Einleitungen des häuslichen Abwassers werden anlassbezogen kontrolliert.

Eine andere Situation findet sich bei der Einleitung sog „nicht häuslicher“ Abwässer. Hier gelten für Gewerbebetriebe festgelegte Höchstmengen der unterschiedlichsten Schadstoffe, die jeweils Auswirkungen auf die Kanalisation, aber auch die Kläranlage haben können. Zur Einhaltung der in der Satzung festgelegten Grenzwerte ist teilweise eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich. Zudem müssen definierte Entnahmestellen für die Entnahme von Abwasserproben vorhanden sein.

Gewerbebetriebe werden je nach Abwasseranfall und -qualität teilweise mehrfach im Jahr überprüft.

Weitere Infos siehe Bundesabwasserverordnung.