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Abgaben und Gebühren

Mit dem Abgabenbescheid werden dem Bürger folgende Abgaben und Gebühren berechnet:

Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Müllabfuhrgebühren.

Vorauszahlungen werden für das laufende Jahr auf Grund der Verbrauchsergebnisse aus dem Vorjahr festgesetzt. Der Abgabenbescheid ergeht grundsätzlich einmal zu Anfang eines Jahres. Eventuelle Änderungen werden im Laufe des Jahres durch einen Änderungsbescheid bekannt gegeben. Die zu zahlenden Beträge inklusive Fälligkeitsterminen sind dem Abgabenbescheid zu entnehmen.

Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Rechtsgrundlagen sind die Flörsheimer Satzungen.

Abfallsatzung, Entwässerungssatzung und Wasserversorgungssatzung in der zur Zeit gültigen Fassung.