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Schallschutz

Das Hessische Verkehrsministerium hat in seinem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt auch über die Frage der baulichen Schallschutzmaßnahmen und etwaiger Entschädigungsansprüche der Anwohner des Flughafens entschieden. Auf der Grundlage des von der Landesregierung durch Rechtsverordnung festgesetzten Lärmschutzbereichs (Lärmschutzbereichsverordnung vom 13.10.2011) konnten Eigentümer von Wohnraum ihren Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen und auf Zahlung einer Außenwohnbereichsentschädigung bis zum 12. Oktober 2021 geltend machen.

Für die Beantragung von Fördermitteln für zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen aus dem Regionalfonds endete die Antragsfrist am 31. Dezember 2021. Antragsberechtigt waren alle Eigentümer von Wohnraum, die im festgelegten Fördergebiet des Regionalfonds liegen.

Für alle anspruchsberechtigten Antragssteller wurden die Umsetzungsfristen der oben genannten baulichen Schallschutzmaßnahmen pandemiebedingt erweitert. Diese finden sich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Soweit Sie eine Erstattung von angefallenen Kosten beabsichtigen, wird eine zeitnahe Beschaffung der zur Vorlage notwendigen Dokumente empfohlen. Werden diese Unterlagen nicht zur geltenden Vorlagefrist eingereicht, kann der Anspruch auf Erstattung dieser Kosten entfallen.