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Flughafen

Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens dauerte mehrere Jahre und endete im Dezember 2007 mit einem Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Verkehrsministeriums, mit welchem das Ausbauvorhaben genehmigt wurde. Im Oktober 2011 wurde die neue Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen in Betrieb genommen.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau wurden viele Klagen eingereicht. Auch die Stadt Flörsheim am Main als betroffene Kommune hat den Rechtsweg gegen den Flughafenausbau bestritten. Mit Beschluss vom 23. Januar 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht im Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Flörsheim am Main gegen das Schlussurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen. Gegenstand des Schlussurteils waren die Anträge der Stadt auf weitergehenden Schutz der Nachtrandstunden vor Fluglärm und der aktive Schutz vor Wirbelschleppen durch Betriebsbeschränkungen. Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Schlussurteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig geworden und der Planfeststellungsbeschluss hat letztlich gegenüber der Stadt Flörsheim am Main in allen Teilen Bestandskraft erlangt.

Nach dem Ende des Verwaltungsrechtswegs setzt sich die Stadt Flörsheim am Main aber weiter auf politscher Ebene dafür ein, dass die Interessen der Flörsheimer Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den Belastungen durch den Flugverkehr bestmöglich gewahrt werden. Zu den politischen Zielen zählen in erster Linie eine verbindliche Begrenzung des Fluglärms durch die Einführung einer wirksamen Lärmobergrenze, sowie eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes, so dass die Interessen der Bevölkerung gegenüber denen der Luftverkehrswirtschaft künftig klar den Vorrang genießen.