Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zählerstandserfassung

Zur Abrechnung der Gebühren für den Bezug von Trinkwasser werden geeichte Wasserzähler verbaut. Die Einzelheiten sind in den §§ 11ff. der Wasserversorgungssatzung der Stadt Flörsheim am Main geregelt.

Die Stadtwerke bestimmen Art, Zahl und Größe sowie den Anbringungsort. Als Messeinrichtungen können auch Funkmessgeräte installiert werden. Diese sind von den Anschlussnehmern (Grundstückseigentümer) zu nutzen. Weiterhin sind die Messeinrichtungen vom Anschlussnehmer vor Frost, Abwasser und Grundwasser zu schützen. Generell ist dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen jederzeit leicht zugänglich sind.

In besonderen Fällen kann der Einbau des Wasserzählers nicht im Haus bzw. einem Kellerraum erfolgen. Für solche Fälle werden z.B. Zählerschächte auf dem Grundstück nahe der Grundstücksgrenze eingebaut. In solchen Schächten ist eine frostsichere Montage der Zähler möglich.

Die Messeinrichtungen werden von den Stadtwerken oder nach Aufforderung vom Anschlussnehmer abgelesen. Für diesen Zweck werden derzeit Zählerablesekarten verschickt. Zurzeit wird das Versorgungsgebiet der Stadt Flörsheim am Main flächendeckend auf Funkwasserzähler umgestellt. Soweit bereits Funkwasserzähler eingebaut wurden, erfolgt die Auslesung für die Jahresverbrauchsermittlung zum Jahresende bzw. unmittelbar am Jahresanfang.

Bei allen Wasserzählern kann der Anschlussnehmer jederzeit für eigene Zwecke Zählerstände ablesen. Auf diese Weise kann jeder seinen Wasserverbrauch beobachten und somit auch ggf. erkennen, wenn im Haus außergewöhnliche Verbräuche auftreten. Dies würde auf einen versteckten Wasserrohrbruch in der Hausinstallation oder andere Undichtigkeiten hinweisen.