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Wahlschein beantragen

Nr. 99128009012000

Leistungsbeschreibung

Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
 

Antrag auf Briefwahl

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main, die an einer Wahl per Briefwahl teilnehmen möchten, können ihren Briefwahlantrag auf einem eigens dafür eingerichteten Internetportal online einreichen.

Das Portal ist unter www.wahlschein.de/6436004 zu erreichen, sofern aktuell eine Wahl läuft. Die dort eingegebenen Daten gehen unmittelbar in die Datenbank des Stadtbüros ein, das die Briefwahlanträge bearbeitet und die Wahlunterlagen per Post versendet. Für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 besteht die Möglichkeit zur Online-Beantragung bis Montag, 2. Oktober, 10 Uhr.

Die Briefwahl kann auch mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte unkompliziert beantragt werden, auf deren Rückseite sich ein entsprechender Vordruck befindet. Die Wahlbenachrichtigungen werden innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist versandt.

Es ist außerdem möglich, die Briefwahl per E-Mail an stadtbuero@floersheim-main.de zu beantragen, dabei muss der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Adresse angegeben werden.

Wer Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort beantragen und abholen möchte, kann dies ausschließlich im Stadtbüro, Rathausplatz 3, erledigen. Dort kann auch direkt gewählt werden. Ein Besuchstermin muss dafür nicht vereinbart werden! Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr. Bitte klingeln Sie ggf. zwecks Einlass am Nachmittag - Sie benötigen keinen Termin. In den weiteren Verwaltungsgebäuden sind keine Briefwahlunterlagen erhältlich.