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Ortsgerichte

Leistungsbeschreibung

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Sicherung von Nachlässen;
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

An wen muss ich mich wenden?

Ortsgericht Flörsheim am Main I - Stadtmitte

Benno G. Hofmann
Ortsgerichtsvorsteher

Erzbergerstraße 14
65439 Flörsheim am Main

0171 3668788

Ortsgericht Flörsheim am Main II - Weilbach

Fabian Bender
Ortsgerichtsvorsteher

Bachstraße 2A (Büro)
Weilbach
65439 Flörsheim am Main

06145 59 60 500

Ortsgericht Flörsheim am Main III - Wicker

Heinz-Gerhard Adam
Ortsgerichtsvorsteher

Flörsheimer Straße 26
Wicker
65439 Flörsheim am Main

06145 4623

Welche Gebühren fallen an?

Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

Bemerkungen

siehe auch: