Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

Nr. 99006010000000

Leistungsbeschreibung

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
 

Welche Unterlagen werden benötigt

  • Antrag formlos per Email
  • Rechnungsanschrift
  • Name und Telefonnummer der verantwortlichen Person

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung und ist in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt.

  • Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro

Die Stadt Flörsheim berechnet die Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung der Stadt Flörsheim am Main. Die Gebühren betragen 30€ pro Woche (auch die angefangene Woche) und 30€ pro Ortstermin. Die Deckelung von 767€ ist korrekt und wird durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt.

Rechtsgrundlage