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Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • bei Wohnungseigentümergemeinschaften:
    • Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal
    • Liste der Eigentümer (natürliche Personen) mit Namen und Anschrift
  • gegebenenfalls Bestätigung durch die Kommune zur Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Hinweis:
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.