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Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Bestätigung zum Antrag (BzA)
- bei Wohnungseigentümergemeinschaften:
- Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal
- Liste der Eigentümer (natürliche Personen) mit Namen und Anschrift
- gegebenenfalls Bestätigung durch die Kommune zur Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Hinweis:
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.