Zum 1. Januar 1988 wurden die städtischen Eigenbetriebe „Stadthallen Flörsheim am Main“ und „Stadtwerke Flörsheim am Main“ gegründet.
Der Eigenbetrieb „Stadthallen Flörsheim am Main“ war zunächst für die Stadthalle Flörsheim, den Flörsheimer Keller und die Weilbachhalle zuständig. Mit ihrer Fertigstellung folgten 1991 die Goldbornhalle und später der Güterschuppen als weitere Betriebsbestandteile.
Die Aufgaben des Eigenbetriebs „Stadtwerke Flörsheim am Main“ waren zu Beginn die Trinkwasserversorgung, der Stadtverkehr sowie der Betrieb des städtischen Hafens.
Seit 1992 haben die Stadtwerke die Aufgabe der Stadtentwässerung und seit 1999 die Abfallentsorgung übernommen.
Die Eigenbetriebe handeln auf der Grundlage der jeweiligen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Betriebssatzungen sowie den Regelungen des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes. Für die Eigenbetriebe werden jährlich Jahresabschlüsse aufgestellt und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Über die Jahresergebnisse sowie die Wirtschaftspläne beschließt die Stadtverordnetenversammlung.
Entscheidungen innerhalb der Eigenbetriebe erfolgen im Normalfall durch die Betriebsleitung. Bestimmte Entscheidungen sind darüber hinaus durch die Betriebskommission, den Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung zu treffen. Hierzu sind entsprechende Regelungen in den Betriebssatzungen fest gelegt.
Für jeden Eigenbetrieb ist eine eigene Betriebskommission gebildet. Die Betriebskommissionen setzen sich derzeit aus Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung sowie jeweils zwei Vertretern des Personalrats zusammen.
