29.07.2010
Wickerer Weinfest vom 6. bis 8. August 2010
Rettungs- und Zufahrtswege bitte unbedingt freihalten
Abgestellte Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt
Das städtische Ordnungsamt gibt bekannt, daß die in unmittelbarer Nähe des Wickerer Weinfestgeländes gelegenen Straßen, die als Rettungs- und Zufahrtswege für die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz und Polizei dienen und deshalb extra ausgeschildert sind, unbedingt freigehalten werden müssen.

Es sind dies die Taunusstraße (von der Vorderstraße bis zur Straße Am Graben), Hinterstraße, Pfarrhausstraße, Kirchstraße, Rathausstraße und Straße Am Graben (zwischen Taunusstraße und Friedensstraße) –halbseitig-. Da sich die Sammelstelle für Rotes Kreuz, Feuerwehr und Polizei für den Fall eines Großeinsatzes der Rettungskräfte im Bereich um das Feuerwehrgerätehaus zwischen Flörsheimer Straße und Feldbornstraße befindet, sind zusätzlich die Straßen Feldbornstraße –halbseitig- und Odenwaldstraße, zwischen Feldbornstraße und Flörsheimer Straße, -halbseitig- freizuhalten, um Rettungsfahrzeugen das ungehinderte Zu- und Abfahren zu ermöglichen. Für diese Straßen ist ein absolutes Haltverbot mit Zeichen 283 StVO sowie einem zusätzlichen Hinweisschild ”Rettungsweg” eingerichtet. Dies gilt auch für die markierten Parkplätze.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge in diesem Bereich werden konsequent abgeschleppt. Neben den hohen Abschleppkosten steht dem Fahrzeughalter auch ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren ins Haus.


Das Ordnungsamt bittet die Weinfestbesucher um Verständnis für das konsequente Vorgehen, da es ausschließlich zu deren Sicherheit erfolgt.