01.02.2010
Fastnachtsumzüge 2010
Absolutes Haltverbot auf den Not- und Rettungswegen sowie auf dem Aufstellungs- und Zugweg
Das Ordnungsamt der Stadt Flörsheim am Main teilt mit:
Für die Fastnachtsumzüge 2010 am Sonntag, dem 14. Februar und Fastnachtsdienstag, dem 16. Februar, werden in Abstimmung mit der Polizei, dem Roten Kreuz und der Freiwilligen Feuerwehr durch die städtische Verkehrsbehörde Rettungswege eingerichtet.
Diese Straßen werden für den Fastnachtssonntag, dem 14. Februar, mit absolutem Haltverbot und einem Zusatzschild, auf dem ein Abschleppwagen mit einem am Haken hängenden Pkw abgebildet ist, ausgeschildert. Im Einzelnen sind dies: Bahnhofstraße, Bahnweg, Philipp-Schneider-Straße einseitig, Riedstraße, zwischen Altmaierstraße und Philipp-Schneider-Straße einseitig, Eddersheimer Straße, B 519 -neu- (Hertieunterführung), Wickerer Straße, zwischen Bahnlinie und Ortsausgang Richtung Wicker ein-seitig, Artelbrückstraße, Konrad-Adenauer-Ufer, Obermainstraße, zwischen Konrad-Adenauer-Ufer und Hauptstraße, Pfarrer-Münch-Straße, Untermainstraße, zwischen Pfarrer-Münch-Straße und Schmiedgasse, Schmiedgasse, zwischen Untermainstraße und Hauptstraße, Bleichstraße, Höllweg, Weilbacher Straße zwischen Höllweg und Ortsausgang Richtung Weilbach einseitig, Bürgermeister-Lauck-Straße, zwischen der Kapellenstraße und der B 519, Jahnstraße sowie die Kapellenstraße, zwischen Jahnstraße und Bürgermeister-Lauck-Straße.
Die Straßen der Aufstellung und des Umzugs für den närrischen Lindwurm werden ebenfalls mit absolutem Haltverbot beschildert. Für den Fastnachtssonntag sind dies: Eddersheimer Straße - Beethovenstraße - Austraße - Kloberstraße - Riedstraße - Altmaierstraße – Plattstraße - Bahnhofstraße - Erzbergerstraße - Wickerer Straße - Eisenbahnstraße - Hochheimer Straße - Grabenstraße - Obermainstraße - Hauptstraße bis zur Einmündung der Hochheimer Straße. Die Auflösung des Zuges erfolgt für Gruppen und Motivwagen in östlicher Richtung über die Untermainstraße – Strohpförtchen – Konrad-Adenauer-Ufer und Artelbrückstraße zur Eddersheimer Straße.
Das Haltverbot am Fastnachtssonntag gilt ab 10 Uhr.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Dies gilt nicht nur für fremde Fahrzeuge. Dies bedeutet auch für Sie als An-wohner in diesen Straßen, dass Ihr Fahrzeug hier nicht stehen bleiben kann.
Am Fastnachtsdienstag, dem allgemeinen Maskentreiben, gilt in der Zeit ab 14 Uhr für nachfolgende Straßen ein absolutes Haltverbot:
Obermainstraße, Karthäuserstraße, Am Strohpförtchen, Teilbereiche der Riedstraße, Kloberstraße und der Untermainstraße.
Unterstützen Sie bitte dieses Maskentreiben, das sich im Ursprung auf ein zwangloses Narrentreiben von Jokusjüngern mit jahrzehntelanger Tradition zurückverfolgen lässt, und machen Sie die Gassen frei.
Die städtische Verkehrsbehörde weist darauf hin, dass die trotz des Verbots in diesen Straßen abgestellten Fahrzeuge rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn abgeschleppt werden müssen, damit der Fastnachtszug reibungslos durchkommt.
Neben sonstigen Unannehmlichkeiten sind dann ein Bußgeldverfahren sowie der Kostenersatz für das Abschleppen die weiteren Folgen für den uneinsichtigen Kraftfahrer.
Damit dies nicht eintritt, hoffen wir, dass sich jeder Kraftfahrer an die Haltverbote hält und dadurch niemand der ”Spaß uff de Gass” verdorben wird.